02.07.2014 | 18:54 Uhr
Wattenscheid. Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Bertramstraße kein Schulstandort. Abwägungsfehler sind behoben, sagt das Gericht
Es bleibt alles beim Neuen: der Grundschulstandort in Leithe ist auch in Zukunft die Schulstraße. Den ehemaligen Hauptstandort Bertramstraße gibt es auch künftig nicht. Aber damit haben die vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen klagenden Eltern auch nicht mehr gerechnet. Den Eltern, sie möchten zum Schutz ihrer Kinder nicht in der Zeitung namentlich genannt werden, „war bewusst, dass die Schule an der Bertramstraße nicht reaktiviert wird.“
Doch wollten sie mit ihren Klagen gegen die Schließung auch darauf hinweisen, dass „Zusagen der Stadt Bochum, etwa auf die Sanierung der Schulstraße und die Schulwegsicherung auch tatsächlich eingehalten werden.“
Um das Urteil vorwegzunehmen: Alle Klagen wurden gestern abgewiesen. Es seien keine Abwägungsfehler mehr gefunden worden, die sozialräumliche Einbindung der Schule sei nicht zu beanstanden. Unter Vorsitz von Richterin Dr. Nicole Eckhold kam es zu der Bewertung, dass die Sanierung erkannt und bewertet worden und nicht zu beanstanden ist.
Zum Hintergrund: Es hatte Klagen gegen die Schulentwicklungsplanung gegeben, die Grundschule Bertramstraße zu schließen. Der Rat der Stadt Bochum hatte diese im Dezember 2012 beschlossen. Später wurde aber eingeräumt, dass die Wichtigkeit der sozialräumlichen Einbringung des Standortes Bertramstraße nicht in den Abwägungsprozess mit einbezogen worden sei. In einem Eilverfahren beschloss dann das Oberverwaltungsgericht Münster, dass die Stadt diese Abwägungsfehler beheben müsse. Dieses wiederum beschäftigte den Rat in seiner Februar-Sitzung in diesem Jahr.
Nun, so trug es gestern Rechtsanwältin Dr. Barbara Adams für die Stadt Bochum – vertreten durch Schulverwaltungsamtsleiter Martin Stempel und Andreas Grosse-Holz von den Zentralen Diensten – vor, seien diese Abwägungsfehler abgearbeitet und damit erledigt. Der Schulweg sei sicher und nach Prüfung gebe es auch keine Anhaltspunkte für Feuchtigkeit im Gebäude. Wörtlich: „Wir haben das Prüfungsprogramm des Oberverwaltungsgerichts abgearbeitet.“
Rechtsanwalt Prof. Dr. Edmund Beckmann, der eine der Kläger-Familien vertritt, warf ein, dass das OVG nicht berücksichtigt habe, dass die Stadt Bochum noch nicht einmal eine öffentliche Bekanntmachung zur Schulstandortschließung herausgegeben habe. „Die Informationen dazu standen in der WAZ.“ Die klagenden Eltern können nun am OVG in Münster einen Antrag auf Berufung stellen. „Ob wir das tun werden“, so eine Mutter, „werden wir untereinander und mit den Anwälten beraten.“
Ellen Wiederstein, WAZ-Redaktion Wattenscheid
Lokales
Einbahnstraße und Bedarfsampel
Schulpflegschaftsvorsitzender Frank Petsch betont, „dass den Eltern die Schulwegsicherung sehr wichtig ist. So sollte die Schulstraße Einbahnstraße werden. Das ist sie bisher nicht.“
Zudem sei eine Bedarfsampel auf der West-/ Höhe Schulstraße zugesagt worden. Auch diese habe die Stadt Bochum noch nicht eingerichtet. Man hoffe, dass das zum neuen Schuljahr der Fall sei.
Lesen Sie den Originalartikel via Verwaltungsgericht weist Klagen der Eltern ab | WAZ.de.